Kaufen dürfen nur Interessenten mit einer Bindung zur Gemeinde. Offiziell ist diese Maßnahme als ein Gegenmittel zu den steigenden Grundstücks-und Immobilienpreisen gedacht, Kritiker werfen dem Dekret vor, am Stadtrand zu Brüssel die frankophone Zuwanderung eindämmen zu wollen.
Gegen das Dekret ist eine Klage vor dem Verfassungsgericht anhängig. Dieses hat dem Europäischen Gerichtshof eine Vorab-Frage gestellt.
Dort hat jetzt der Prokurator sein Gutachten abgegeben: Er hält das Dekret für nicht vereinbar mit dem EU-Recht der Freizügigkeit. Er fügt aber hinzu, annehmbar sei es nur, wenn die flämische Regierung ein alleiniges, eindeutiges, übergeordnetes Interesse geltend mache.
In der Regel folgt das Gericht dem Gutachten des Prokurators.
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