Die Staatsanwaltschaft von Brüssel hatte die Redaktionen aufgefordert, unverzüglich veröffentlichtes und nicht-veröffentlichtes Material zu übermitteln. Die Justiz hofft, anhand dieses Materials alle Unruhestifter zu identifizieren.
Der Journalistenverband hält dies für unvereinbar mit dem Prinzip der Pressefreiheit. Es sei Aufgabe der Medien, Bürger zu informieren und nicht sie zu verfolgen.
Belgischer Journalistenverband lehnt Antrag der Brüsseler Staatsanwaltschaft ab
Der belgische Journalistenverband hat die Chefredakteure von Zeitungen und Medien aufgerufen, den Justizbehörden kein Filmmaterial über die Unruhen von Anderlecht zur Verfügung zu stellen.