Vor rund einem Monat herrschte große Aufregung. Gegenstand der Empörung war die vorzeitige Freilassung von Michelle Martin, der Ex-Frau des Kindermörders Marc Dutroux, die zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, doch bereits nach gut der Hälfte dieser Zeit unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt wurde.
Die wichtigste dieser Auflagen bestand in einem Projekt zu ihrer sozialen Wiedereingliederung, für die sie sich das Klarissenkloster von Malonne bei Namür ausgesucht hatte. Während mehrerer Tage kam es dagegen zu Protestkundgebungen, doch inzwischen ist in der Umgebung des Klosters die Ruhe wieder eingekehrt.
Allerdings ist damit der Fall noch nicht abgehakt. Die Eltern der Dutroux-Opfer wollen den Fall Martin, so wie er derzeit abgewickelt wird, auf keinen Fall auf sich beruhen lassen. Die zwischen Martin und dem Klarissenkloster erfolgte Abmachung, wonach Martin gewisse Arbeiten für die Nonnen verrichtet und dafür Kost und Logis bekommt, riecht nach Ansicht von Paul Marchal, dem Vater der von Dutroux ermordeten An Marchal, eindeutig nach Schwarzarbeit, und die gilt es, näher zu untersuchen.
Paul Marchal verlangt, dass nicht nur die Frage etwaiger Schwarzarbeit geklärt wird, sondern dass die Justiz auch dafür sorgt, dass Martin die Eltern der Opfer gemäß dem Gerichtsurteil entschädigt. Andernfalls, so sagt er, müssen die Nonnen zur Kasse gebeten werden. Insgesamt geht es um etwa 500.000 Euro Entschädigung. Wenn Martin jedoch unentgeltlich arbeitet, das heißt für Kost und Logis, verdient sie nichts und ist auch nicht in der Lage, die Opfer zu entschädigen. Dem Vernehmen nach arbeitet sie in dem Klarissenkloster pro Woche 20 Stunden. Hauptsächlich geht es um Gartenarbeit, Bügeln und die Vorbereitung von Essenspaketen, die die Schwestern für Bedürftige spenden.
Schwarzarbeit oder nicht?
Das Arbeitsgericht hat dazu noch kein Urteil gefällt, will diesen Fall jedoch in den nächsten Tagen untersuchen. "Nach unseren Informationen versieht Martin eine Halbtagsbeschäftigung. Sie erbringt eine ziemlich umfangreiche Leistung und erhält dafür Kost und Logis", so Claude Dedoyard, Auditor beim Arbeitsgericht von Namur. "Es heißt, dass dies im Rahmen einer ehrenamtlichen Arbeit geschieht, doch mir scheint, dass die geleistete Arbeit und das, was sie dafür bekommt, zu umfangreich ist, um das als ehrenamtlich bezeichnen zu können. Das werden wir jetzt überprüfen."
Sollte das Arbeitsgericht urteilen, dass Michelle Martin bei den Nonnen schwarzarbeitet, wird es wohl für das Kloster eine Geldstrafe geben. Außerdem werden die Schwestern dann Michelle Martin für ihre Arbeit einen Lohn zahlen und Sozialbeiträge leisten müssen. Damit wäre dann auch eine Auflage erfüllt, die mit ihrer vorzeitigen Freilassung verbunden war.
"Eine Auflage der vorzeitigen Freilassung von Michelle Martin besteht darin, dass sie für ihre Arbeit einen Lohn erhält und von diesem Lohn die Angehörigen der Opfer entschädigt", betont Paul Marchal. "Wenn sie diese Bedingung umgeht, indem sie ehrenamtlich arbeitet, dann gehen die Eltern der Opfer leer aus, und das entspricht nicht dem Gerichtsurteil. Korrekt wäre es, dass Michelle Martin von den Nonnen einen Lohn erhält, dass sie mit einem Teil davon Kost und Logis bezahlt und mit dem Rest die Eltern der Opfer entschädigt."
Bleibt abzuwarten, ob dieser Wunsch der Eltern in Erfüllung geht. Dies hängt natürlich weitgehend davon ab, wie das Arbeitsgericht über diesen Fall urteilt und wie sich daraufhin die Nonnen verhalten werden. Sie haben übrigens bisher jeglichen Kommentar dazu abgelehnt und ließen lediglich verlauten, hier handele es sich um eine private Angelegenheit.
Bild: Nicolas Lambert (belga)
Da eine Auflage der vorzeitigen Freilassung nicht erfüllt ist gehört diese Irre wieder eingesperrt.