Durch eine Lücke in der belgischen Gesetzgebung stehen die Behörden dem teilweise zweifelhaften Geschäftsgebaren machtlos gegenüber.
Die Ermittler haben Hinweise erhalten, wonach regelmäßig Kriminelle bei dem Händler Gold gegen große Mengen Bargeld eintauschen. Durch die Barbezahlung hinterlassen die Geschäfte keine Spuren. Eigentlich müssen Goldverkäufe im Wert von mehr als 5.000 Euro mit Kreditkarte bezahlt werden.
Das Bargeldverbot gilt allerdings nur für den Verkauf, und nicht für den Ankauf von Gold durch einen Händler. So können Goldhändler ungehindert Gold kriminellen Ursprungs ankaufen.
Der für Betrugsbekämpfung zuständige Staatssekretär John Crombez wurde über das Problem informiert, will zur Zeit aber keinen Kommentar geben.
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