Im vergangenen Jahr hatte der Jugendrichter sich in dem Fall für nicht zuständig erklärt. Deshalb muss der damals 17-Jährige wie ein Erwachsener abgeurteilt werden. Das kann entweder vor einem Strafgericht oder vor einem Geschworenengericht erfolgen.
Nach Auffassung der Ratskammer hat Adam G. den Mord begangen, um leichter an den MP-3-Player seines Opfers heranzukommen. Die Verteidigung spricht dagegen von Diebstahl mit Gewaltanwendung und Todesfolge.
Die Entscheidung, vor welcher Instanz sich Adam G. verantworten muss, trifft letztlich die Anklagekammer.
Ratskammer Brüssel: Adam G. soll vor Schwurgericht gestellt werden
Die Ratskammer von Brüssel will Adam G., den mutmaßlichen Mörder von Joe Van Holsbeeck, vor ein Schwurgericht bringen.