Belgien ist schockiert: Der Kindermörder Marc Dutroux könnte wieder auf freien Fuß kommen. Der zu lebenslanger Haft Verurteilte hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, bestätigten die Strafbehörden. Die Familien der Opfer fürchten, dass der 55-Jährige mehrfache Vergewaltiger und Mörder das Gefängnis verlassen könnte.
Juristen schließen eine baldige Freilassung Dutroux aber aus. "Er ist jemand, der praktisch keine Chance hat - auch auf lange Sicht -, wieder freizukommen", sagte der Strafrechtler Marc Preumont am Samstag in einem RTBF-Interview. Dutroux erfülle keine der notwendigen Vorbedingungen. So dürfe von ihm keine Gefahr mehr ausgehen, und er müsse einen Aufenthaltsort sowie eine Beschäftigung vorweisen. "Nichts davon ist geplant oder wurde von ihm vorgelegt", sagte Preumont.
Dutroux hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt und gefoltert, vier von ihnen starben. 2004 war er wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Derzeit sitzt Dutroux in einem Gefängnis in Nivelles. Vor rund zwei Wochen war Dutroux's Ex-Frau und Mittäterin Michelle Martin unter Auflagen vorzeitig freigekommen, sie lebt seitdem in einem Kloster in Malonne. Ihre Strafe von 30 Jahren wurde auf 16 Jahre reduziert. Tausende Menschen hatten dagegen protestiert.
Zunächst keine Demonstrationen
Diesmal blieben Demonstrationen zunächst aus. "Lassen wir uns nicht manipulieren", schrieb die Zeitung "La Dernière Heure". "Er [Dutroux] verdient kein Geschrei, kein Gebrüll und keine Demonstrationen." Die Justiz solle in Ruhe ihre Arbeit tun können. Juristen wiesen darauf hin, dass der Fall Marc Dutroux ganz anders gelagert sei als der seiner Ex-Frau, die im Gefängnis nach eigenen Worten religiös geworden ist und nun in einer Klostergemeinschaft lebt.
In der Öffentlichkeit herrscht die Gewissheit vor, dass die Regierung eine Freilassung des "Monsters", wie die Opfer ihn nennen, verhindern wird. Die Möglichkeit dazu bietet das Urteil von 2004: Es hatte "lebenslang" gelautet plus eine zusätzliche "Sicherheits"-Strafe von zehn Jahren, über die die Regierung entscheidet. Sie könnte Dutroux somit in Haft behalten, selbst wenn die vorzeitige Entlassung genehmigt würde.
Unter dem öffentlichen Druck hatte die Regierung erst in der vergangenen Woche eine Änderung der Rechtslage auf den Weg gebracht. Demnach werden die Regeln für eine vorzeitige Entlassung verschärft, die künftig erst nach zwei Dritteln der Strafe - und nicht mehr nach einem Drittel - möglich sein soll. Dies wird aber lediglich für künftige Fälle gelten und nicht rückwirkend.
Mit elektronischer Fußfessel überwacht
Theoretisch könnte der Kindermörder und verurteilte Vergewaltiger vor April 2013 an freikommen. Er hat ein Drittel seiner wahrscheinlichen Strafe abgesessen, die sich bei lebenslänglich an der durchschnittlichen Lebenserwartung berechnet. Dutroux hat beantragt, in Freiheit mit einer elektronischen Fußfessel überwacht zu werden. Die Gefängnisleitung sowie die Strafbehörden werden Gutachten erstellen. Dies wird voraussichtlich Monate dauern.
Dutroux hatte den Antrag gestellt, ohne seinen Anwalt zu informieren. "Ich war nicht auf dem Laufenden", sagte Anwalt Ronny Baudewijn. Er rechne nicht mit einer Entscheidung zugunsten seines Mandanten. Der Vater eines der ermordeten Mädchen, Jean Denis Lejeune, sagte im Radio: "Ich bin überhaupt nicht überrascht. Das Gesetz ist eben so, dass Marc Dutroux seine Freilassung fordern kann." Lejeune forderte von der Regierung, dies zu verhindern.
dpa/wb - Bild: Jean-Christophe Verhaegen (afp)
Mir tun die Eltern der Mädchen leid!Erst Michelle Martin und jetzt Dutroux!Hört das Leid denn nie auf!Wann bekommen diese Leute mal endlich etwas Ruhe?
Die Eltern werden nie Ruhe bekommen solange Sie leben werden. Allein die Freilassung von Martin hat Sie wieder an der Gerechtigkeit im Lande zweifeln lassen. Schätze Dutroux wird auch in 3-5 Jahren frei sein. In einem halben Jahr ist Gras über die Sache gewachsen. Dann wird er in Ruhe einen 2. oder 3. Antrag auf Freilassung stellen. Regierung ist ja anscheinend zu Feige einen Gesetzesentwurf zu verabschieden der ab sofort in Kraft trifft.