Der Kindermörder Marc Dutroux hat einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gestellt. Der zu lebenslanger Haft Verurteilte habe bereits am Donnerstag beantragt, mit einer elektronischen Fußfessel überwacht zu werden, sagte ein Sprecher der Strafbehörden am Freitag im belgischen Radiosender RTBF.
Jetzt müssen die Gefängnisleitung von Nivelles und die Staatsanwaltschaft einen Bericht abgeben. Die Prüfung könnte Monate in Anspruch nehmen. Ein Strafvollzugsgericht wird anschließend eine Entscheidung fällen müssen. Dass der 55-Jährige das Gefängnis tatsächlich verlassen darf, ist sehr unwahrscheinlich - Experten meinen sogar unmöglich.
Dutroux ist der bekannteste und am meisten gefürchtete Verbrecher Belgiens. Er hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt und gefoltert, vier von ihnen starben. Dutroux war 2004 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wurden fünf Morde, Entführung, Vergewaltigung, Folter und Drogenhandel zur Last gelegt. Derzeit sitzt der 55-Jährige in einem Gefängnis in Nivelles.
Vor rund zwei Wochen war Dutroux's Ex-Frau Michelle Martin, die als Mittäterin eine Haftstrafe von 30 Jahren absitzen sollte, unter Auflagen vorzeitig auf freien Fuß gekommen. Dies hatte in ganz Belgien Empörung und Proteste ausgelöst.
Dutroux erfüllt Voraussetzung
Nach belgischem Recht ist eine vorzeitige Entlassung möglich, wenn der Täter mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt ist. Dutroux erfülle diese Voraussetzung, weil in sechs Monaten ein Drittel seiner wahrscheinlichen Strafe bei durchschnittlicher Lebenserwartung vorüber sei, berichteten belgische Medien.
Die Regierung hat nach Protesten inzwischen eine Änderung der Rechtslage auf den Weg gebracht - diese wird aber lediglich für künftige Fälle gelten und nicht rückwirkend.
Familien und Anwälte der Opfer fürchten nun, dass der verurteilte Vergewaltiger und Kindermörder eines Tages wieder das Gefängnis verlassen könnte.
Dutroux' Anwalt, Ronny Baudewijn, wusste nichts von dem Antrag seines Mandanten. Er habe ihn vergangene Woche das letzte Mal gesehen - eine frühzeitige Haftentlassung sei zu keinem Zeitpunkt Thema der Unterredung gewesen. Baudewijn gibt an, Dutroux sei ein Psychopath, der sich nicht verändert habe. Er fühle sich weiterhin zu Unrecht verurteilt und wolle wie die anderen Gefangenen behandelt werden. Sprich: auch das Recht haben, irgendwann das Gefängnis wieder zu verlassen.
dpa - Archivbild: belga
Es geht ja hier um eine eventuelle künftige Freilassung von Dutroux. Es ist somit eine künftige Entscheidung. Wie kommt die Regierung darauf zu behaupten hier würde die Gesetzeslage rückwirkend angewandt.
Wieso wurde erst jetzt von den Regierungparteien eine Änderung der Rechtslage auf den Weg gebracht, man hatte doch Zeit genug dafür eher zu reagieren?
Werde das Gefühl nicht los dass DUTROUX freikommen soll denn sonst würde die Regierung dafür Sorge tragen dass das Gesetz ab sofort keine vorzeitige Freilassung vorsieht. Kann es sein dass der einfache Bürger hier wieder für Blöd verkauft werden soll.
Anders ist ja auch die Freilassung von Martin nicht zu erklären!
Arme Gemeinde die den perversen Irren in ein paar Jahren aufnehmen muß.
Komischerweise gelten die meisten Gesetze für den kleinen Arbeiter und Angestellten ab sofort (wie z. Bsp. Steuererhöhungen, Änderungen bei Strafen für Übertretungen, usw.).