Trunkenheit in der Öffentlichkeit ist eigentlich schon seit 1939 gesetzlich verboten und strafbar.
In Wirklichkeit wird dieses Delikt jedoch schon lange nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Dieses Defizit will Innenministerin Joëlle Milquet jetzt durch ein Gesetz beheben, das den Gemeinden erlauben wird, administrative Strafen gegen Trunkenbolde auf der Straße zu verhängen.
Legale Basis schaffen
Ob die Gemeinden von dieser Möglichkeit in Zukunft Gebrauch machen, entscheiden sie selbst. Das Gesetz soll lediglich dafür die legale Basis schaffen und zugleich die Mindest- und Höchststrafen festlegen, die voraussichtlich je nach Schwere des Vergehens zwischen 20 und 250 bis 500 Euro betragen werden.
Die Bestrafung der Trunkenheit soll jedoch erst erfolgen können, wenn dadurch in der Öffentlichkeit tatsächlich Probleme verursacht werden.
Bereits Anfang der Woche hatte der Brüsseler Bürgermeister Freddy Thielemans seine Absicht bekundet, den Verkauf von Alkohol in den hauptstädtischen Nightshops nach 22 Uhr zu verbieten. Unmittelbarer Anlass dazu waren betrunkene Jugendliche, die versucht hatten, einen Polizisten auf der Grand Place zu erwürgen.
Archivbild: Julien Warnand (belga)