
Die Maßnahme soll bei Gefängnisstrafen greifen, die unter acht Monaten liegen. Dabei geht es um Verurteilungen wegen Vandalismus, Alkohol am Steuer oder Körperverletzung.
Bei den Verurteilten wird ein Telefon installiert. Dieses Gerät wird regelmäßig angerufen. Durch ein Stimmerkennungssystem soll kontrolliert werden, ob der Betroffene auch tatsächlich zu Hause ist. Ansonsten wird die Polizei informiert.
Zur Zeit werden kurze Gefängnisstrafen oft nicht angetreten, weil die Haftanstalten des Landes überbelegt sind.
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