Seit dem 1. Juli gilt eine neue Regelung, wonach die Konten des Verstorbenen so lange gesperrt bleiben, bis alle Schulden beglichen sind - sowohl die Schulden des Verstorbenen als auch die des Erben.
Die Höhe der Schuld spielt dabei keine Rolle.
Laut Finanzamt wird das Konto eines Verstorbenen frühestens nach zwölf Tagen freigegeben. Laut Omboedsdienst kann es bis zu sechs Wochen dauern.
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