Nach einem Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts darf es nicht sein, dass gewisse Anrainer-Zonen besonders stark durch Fluglärm gestört werden. Vielmehr müsse die Lärmbelästigung gleichmäßig auf alle Anwohner verteilt werden. Die Richter gaben damit der Klage von Anwohnern des Brüsseler Nordrands statt.
Nach Auffassung von Minister Landuyt ist eine Verteilung der Flüge von der Windrichtung und der Anordnung der Start- und Landebahnen in Zaventem abhängig.
Landuy: gerechte Fluglärmverteilung in Zaventem unmöglich
Eine gerechte Verteilung des nächtlichen Fluglärms über der Hauptstadt Brüssel ist unmöglich. Das hat Verkehrsminister Landuyt erklärt.