Die Richter verpflichten den Staat, die Nachtflüge gleichmäßiger zu verteilen. Für die Umsetzung räumten sie den Behörden eine Frist von 40 Tagen ein. Ansonsten wird ein Zwangsgeld von 25.000 Euro pro Tag verhängt. Das Urteil der flämischen Berufungskammer steht im Widerspruch zu zwei Urteilen, die zuvor von frankophonen Berufungskammern desselben Gerichts gesprochen worden waren.
Verkehrsminister Landuyt erklärte in einer ersten Reaktion auf das neuerliche Urteil, eine gerechte Verteilung des Fluglärms auf die Anwohner des Flughafens Zaventem sei unmöglich.
Berufungsgericht verurteilt Nachtfluglärm
Im Streit um eine Verteilung des Nacht-Fluglärms über der Hauptstadt Brüssel hat ein Brüsseler Berufungsgericht gestern einer Klage von Anwohnern des Nordrands stattgegeben.