Hintergrund der Debatte ist die heftig umstrittene Haftentlassung der Dutroux Ex-Frau Michelle Martin.
Zur Zeit ist es in Belgien so, dass ein Strafgefangener bei guter Führung und unter gewissen Bedingungen bereits nach einem Drittel der verbüßten Strafe frei kommen kann. Diese Regelung will die Föderalregierung künftig verschärfen.
Zur Diskussion steht ein Vorschlag, wonach im Falle besonders schwerer Verbrechen mit Todesfolge eine vorzeitige Freilassung frühestens nach der Hälfte, und im Wiederholungsfall erst nach der Verbüßung von Dreiviertel des Strafmaßes möglich sein soll. Höchstwahrscheinlich wird diese Regelung heute vom Kernkabinett gutgeheißen.
Außerdem wird die Möglichkeit von nicht verkürzbaren Haftstrafen in Erwägung gezogen. In diesem Fall müsste das Gericht bereits bei der Verkündung des Urteils festlegen, welcher Teil der Gefängnisstrafe auf jeden Fall abgesessen werden muss.
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