Mit ihrer Weigerung wollten sie gegen die Beibehaltung des Wahlbezirks Brüssel-Halle-Vilvoorde protestieren. Bei ihrer Verteidigung vor Gericht berufen sie sich auf ein Urteil des Schiedshofes aus dem Jahre 2003. Dieses Urteil beweist ihrer Meinung nach, dass die Beibehaltung des Wahlbezirks eine Diskriminierung darstellt und deshalb gegen die Verfassung verstößt. Ihre Rechtsbeistände fordern deshalb Freispruch.
Prozess gegen Wahlhelfer-Verweigerer begonnen
Vor dem Brüsseler Berufungsgericht hat am Vormittag der Prozess gegen 56 Personen begonnen, die sich bei den Parlamentswahlen vom Juni vergangenen Jahres geweigert hatten, in Wahl- und Zählbüros als Beisitzer oder Mitarbeiter zu fungieren.