Dieser sieht vor, dass nach einer Trennung oder Ehescheidung beide Elternteile abwechselnd das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Bislang wurde das Sorgerecht durch einen Richterspruch zugesprochen. In den meisten Fällen wurde nach einer Ehescheidung bislang der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Zukünftig werden die Richter dann möglicherweise Entscheidungen dahingehend treffen können, dass auch geschiedene Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Ziel der Sorgerechtsreform ist eine Verbesserung der Situation und Entwicklung der Kinder, die aus geschiedenen Ehen hervorgegangen sind. Um rechtskräftig zu werden muss der heute verabschiedete Gesetzesentwurf aber noch vom Parlament verabschiedet werden.
Sorgerechtsreform in Belgien angestrebt
Das belgische Parlament bereitet eine Sorgerechtsreform vor. Der Justizausschuss der Kammer verabschiedete heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf.