Rein rechtlich gesehen spricht aber nichts dagegen. Es steht also zu erwarten, dass Michelle Martin in das Klarissenkloster von Malonne einzieht, womöglich noch heute.
Martin war im Juni 2004 zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte aber bereits seit 1996 in U-Haft gesessen.
Das zuständige Strafvollstreckungsgericht von Mons hatte am 31. Juli dem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stattgegeben, allerdings unter strengen Auflagen: Michelle Martin muss sich in ein Kloster zurückziehen.
Außerdem darf sie nicht die Provinzen Lüttich und Luxemburg betreten und wird zudem weitere zehn Jahre lang regelmäßig von einem Bewährungshelfer überprüft.
Die Staatsanwaltschaft und auch einige Angehörige von Dutroux-Opfern hatten vor dem Kassationshof Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Der Kassationshof überprüft aber allein die Form, die rechtliche Prozedur. Das Gericht entscheidet nicht über den Inhalt, also das eigentliche Urteil.
Und weil rein rechtlich gesehen nichts gegen ihre Freilassung spricht, könnte Martin schon bald ihre neue Bleibe im Klarissenkloster von Malonne beziehen. Vor Ort wurden die Sicherheitsvorkehrungen bereits drastisch verschärft. 40 zusätzliche Polizisten sollen abgestellt werden, dazu ein Wasserwerfer und ein Hubschrauber.
rtbf/vrt/belga/jp - Bild: Ch. Brissa