Nach Angaben der Zeitung Le Soir hat der Generalanwalt die Klage als nicht berechtigt zurückgewiesen.
Zivilparteien hätten bei einem Beschluss des Strafvollstreckungsgerichts kein Berufungsrecht, weil sie nicht Partei des Verfahrens waren.
Der Kassationshof spricht sein Urteil in der Sache in der kommenden Woche. Es wird erwartet, dass er sich der Einschätzung des Generalanwalts anschließt.
In diesem Fall wollen zwei der Opferfamilien vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, erklärte ihr Anwalt.
belga/okr - Bild: Ch. Brissa