Der Kassationshof wird sich am 28. August mit der Berufung gegen die vorzeitige Haftentlassung von Michelle Martin befassen. Sollte der Kassationshof keine Verfahrensfehler im Urteil des Strafvollstreckungsgerichtes von Mons finden, wird der Einspruch verworfen und Michelle Martin vorzeitig aus der Haft entlassen.
Sollte der Kassationshof der Berufung stattgeben, kann Martin später einen Antrag bei einem anderen Strafvollstreckungsgericht stellen.
belga/sh