Ab März werden Verkehrsrichter bei geringeren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung Fahrverbote aussprechen können, die nur Samstage und Sonntage betreffen. Die Regierung Verhofstadt ergänzte eine bereits bestehende diesbezügliche Gesetzgebung, so dass eine Ahndung von Verkehrsdelikten mit einem Fahrverbot nur an Wochenenden und Feiertagen möglich wurde. Bei schwereren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden die zuständigen Richter allerdings auch zukünftig den Führerschein der Verurteilten über einen längeren Zeitraum einziehen und ein generelles Fahrverbot über einen bestimmten Zeitraum aussprechen. Die belgische Regierung möchte mit dieser Maßnahme auch die Unfallrate an Wochenenden reduzieren.
Belgische Verkehrsgesetzgebung angepasst
Belgische Verkehrsgerichte können zukünftig bei leichten Vergehen Fahrverbote an Wochenenden verhängen.