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Regierungsabkommen: kritische Anmerkung eines prominenten Juristen

18.03.200815:20

080318 NAT Regierungsabkommen: kritische Anmerkung eines prominenten Juristen Morgen Abend wollen die Unterhändler der Koalitionsparteien von den Delegierten bei ihren jeweiligen Parteikongressen die Einwilligung einholen, das 40 Seiten starke Regierungsabkommen zu unterzeichnen, auf das sich die Unterhändler in den Morgenstunden nach einer nächtelangen Diskussion geeinigt hatten.

Dieses Abkommen sieht unter anderem vor, dass in der umstrittenen Asylpolitik weiterhin der Innenminister für so genannte Regularisierungen zuständig bleibt, dass diesem aber ein Ausschuss zur Seite gestellt wird.
Eine andere Maßnahme, die bereits hervorgehoben wurde, liegt in der Möglichkeit für ein Straf- oder einen Geschworenengericht, bei der Urteilsfällung nach besonders schändlichen Straftaten im Urteil festzuschreiben, dass eine vorzeitige Haftentlassung nicht nach der Verbüßung eines Drittels der Haftzeit möglich ist, sondern erst zu einem Zeitpunkt, in der Zeitspanne zwischen dem Ende des ersten und dem Ende des zweiten Drittels.
Dazu befragt, äußerte sich der prominente Richter und Rechtsdozent Damien Vandermeersch zurückhaltend: Es seien doch erst kürzlich die Gerichtsinstanzen geschaffen worden, die für solche Fragen zuständig seien. Eine vorzeitige Entlassung bei dem Verbüßen eines Drittels der Haftzeit sei für Wiederholungstäter ohnehin nicht möglich. Wäre es da nicht besser gewesen, den Bürgern davon eine Bilanz vorzulegen, statt ein neues Gesetz?, fragte Vandermeersch.
Auf die Frage des Studiomoderators, ob die versprochene Maßnahme lediglich die Bevölkerung beeindrucken solle, wollte er nicht eingehen.

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