Bisher fallen diese nicht unter das Euthanasiegesetz. Dies gilt nur für Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Die Mediziner fordern eine ähnliche Regelung wie in den Niederlanden. Dort besteht eine Vereinbarung zwischen Medizin und Justiz, die den Ärzten in bestimmten Fällen lebensverkürzende Maßnahmen gestattet. Voraussetzung ist, dass beide Eltern ihre Zustimmung geben. Auch muss ein unabhängiges medizinisches Gutachten vorliegen. Der Open VLD-Senator Patrick Van Crunkelsven tritt ebenfalls für eine solche Regelung ein.
Kinderärzte aus Brüssel fordern Regelung für lebensbeendende Maßnahmen bei Säuglingen
Kinderärzte des Universitätskrankenhauses von Brüssel haben heute auf einem Symposium eine Regelung zur Lebensbeendigung von Frühgeborenen und Säuglingen gefordert.