Auf der Basis der fehlerhaften Zulassung hat ein Anwalt aus La Louvière Freisprüche für eine Reihe von Mandanten erwirkt, denen aufgrund des positiven Atemtests Alkohol am Steuer vorgeworfen worden war.
Der Kassationshof kommt in seinem Urteil zu der Einschätzung, dass der Fehler bei der Zulassung keine Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Messergebnisse hat.
belga/sh