Darin heißt es, dass Restaurantquittungen nicht mehr automatisch als Berufsunkosten angesehen werden. Zu oft sei es in der Vergangenheit zu maßlosen Übertreibungen gekommen, zitiert die Zeitung weiter.
Steuerexperten warnen davor, dass es nun zu weiteren hohen Strafen kommen werde und viele Unternehmer ihre Unkosten aus Angst vor Nachzahlungen erst gar nicht geltend machen würden.
So genannte Steuersünder müssen mit Nachzahlungen von 309 Prozent der angebenen Summe rechnen.
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