Erst im Jahr 2002 war festgelegt worden, dass Vermieter zunächst einen Versöhnungsversuch unternehmen müssen, ehe sie säumigen Mietern den Vertrag kündigen dürfen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass solche Versöhnungsversuche so gut wie nie zum Erfolg führen. Das abgeänderte Gesetz sieht die sofortige Auseinandersetzung von Vermieter und Mieter vor einem Friedensrichter vor, der dann eine Entscheidung trifft.
Eigentümer können säumige Mieter künftig schneller loswerden
Wohnungseigentümer sollen zahlungsunwillige Mieter künftig leichter hinauswerfen können. Eine Abänderung des bestehenden Gesetzes wurde im Justizausschuss der Kammer einstimmig verabschiedet.