Einen entsprechenden Text wollen sie bereits heute im zuständigen Kammerausschuss hinterlegen.
Er verschärft die Zulassungsbedingungen und verringert die Anzahl der Möglichkeiten, die Nationalität zu erlangen, von zwölf auf vier.
So können etwa Einwanderer ab fünfjährigem Aufenthalt die Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben, eine der drei Landessprachen kennen und wirtschaftlich und sozial integriert sind.
Sie können dies anhand eines Diploms, eines Integrationskursus oder einer Berufsausbildung nachweisen. Auch müssen sie 468 Tage in einer Vollzeitbeschäftigung gewesen sein. Die Staatsangehörigkeit kann nicht mehr im Ausland beantragt werden. Wegen schwerer Vergehen oder wenn eine Scheinehe nachgewiesen wird, kann sie auch wieder durch einen Richter aberkannt werden.
Die oppositionelle N-VA kündigte an, die Gesetzesvorlage zu unterstützen, Ecolo drückte sein Bedauern darüber aus, die Absicht der Mehrheit aus der Presse erfahren zu müssen.
belga/fs - Bild: epa