Nach dem bisherigen System wird die Treueprämie auf Sparguthaben frühestens nach einem Jahr jeweils im Monat Dezember ausgezahlt, bzw. gutgeschrieben. An die Stelle dieser einmaligen Auszahlung pro Jahr tritt nunmehr eine viermalige Auszahlung der Treueprämie, d.h. zum Ende eines jeden Quartals. Allerdings gilt weiterhin, dass das Spargeld sich mindestens seit einem Jahr auf dem Konto befinden muss.
Ein Beispiel: Für einen zum 1. März eingezahlten Betrag gibt es die Treueprämie erstmals im folgenden Jahr zum 1. April. Nach dem bisherigen System muss man in diesem Beispiel bis zum Dezember des folgenden Jahres warten.
Auch für den Basiszinssatz kommt eine Neuregelung. Bisher können die Banken diesen Satz jederzeit einseitig verringern, wenn das allgemeine Zinsniveau sinkt. Künftig müssen sie den Basiszinssatz mindestens für drei Monate garantieren, es sei denn der Leitzins der Europäischen Zentralbank geht außergewöhnlich stark zurück.
Ebenfalls wichtig: Werbeaktionen der Banken, um neue Kunden anzulocken, müssen in Zukunft auch für die alten Kunden gültig sein.
Diese Neuerungen für Sparguthaben, auf die sich die Regierung mit dem Bankensektor geeinigt hat, werden ab dem 1. Januar 2013 schrittweise in Kraft treten.
nd - rk /rkr