Bislang war dies bis zum Alter von 43 Jahren möglich. Besondere Ausnahmefälle sollen aber weiter gelten.
Ärzte und Krankenkassen haben sich auf die neue Regelung verständigt, weil die Chancen auf eine Schwangerschaft bei Frauen über 40 als geringer eingeschätzt werden.
Für die Krankenkassen ergibt sich dadurch eine Einsparung.
vrt/rkr - Bild: Ralf Hirschberger (epa)