Die Staatsreform von 1988 hatte zwar den Gemeinschaften die Befugnis für das Unterrichtswesen übertragen, die Verantwortlichkeit für Schulpflicht, Lehrerpensionen und Diplomierungen aber dem Föderalstaat überlassen. Die internationalen Entwicklungen der letzten Jahre - vor allem auf europäischer Ebene - machten eine Novellierung der Gesetzgebung erforderlich.
In erster Linie handelt es sich hier um technische Anpassungen, die im Unterrichtsbereich für mehr Rechtssicherheit sorgen sollen. Die Abstimmung im Senat wird noch heute erwartet. Sollten die Abgeordneten der Kammer bereits nächste Woche der Vorlage zustimmen, könnte die Änderung bei den Befugnissen im Unterrichtswesen noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.
belga / rkr