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Häftlinge, die zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurden, können nach einem Drittel der Strafe eine vorzeitige Haftentlassung beantragen.
Im vergangenen Jahr waren dies 724 Personen.
In 295 Fällen hielten die Freigelassenen sich nicht an die Auflagen oder begingen neue Straftaten.
belga/cd - Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)