
Darauf hat der wallonische Innenminister Paul Furlan am Freitag hingewiesen.
Die Höhe der erlaubten Ausgaben variiert je nach Anzahl der im Wahlregister eingetragenen wahlberechtigten Bürger.
In den letzten hundert Tagen vor der Wahl ist die Annahme von Geschenken von Unternehmen verboten, ebenso sind Wahlkampagnen per Telefon sowie Werbespots in Radio und Fernsehen untersagt. Auch gelten genaue Vorgaben für Wahlplakate.
belga/sh - Archivbild: istockphoto