Vor der Ratskammer des Brüsseler Strafgerichts haben ihre Rechtsbeistände sich nicht mit der Forderung nach einer Freilassung ihrer Mandanten durchgesetzt. Sie hatten argumentiert, die Analyse der DNA-Spuren werfe Fragen auf, auch seien die Ermittlungen nicht beendet, so sei der Telefonverkehr von einem der Angeklagten noch nicht überprüft worden: Der Anwalt dieses Beschuldigten erklärte, sein Klient sei während der Tatzeit in Marokko gewesen, von wo er sich telefonisch gemeldet habe. Auch die beiden anderen Beschuldigten bestreiten jegliche Beteiligung an der Schießerei.
Angebliche Polizistenmörder kommen nicht frei
Die drei Männer, die unter dem dringenden Tatverdacht stehen, die junge Polizistin Kitty van Nieuwenhuysen erschossen zu haben, bleiben vorerst in Untersuchungshaft.