Hintergrund ist die unerlaubte Weitergabe von Informationen der Staatsanwaltschaft an das Finanzamt. Das könnte dazu führen, dass die Untersuchung rückwirkend für nichtig erklärt wird.
Der Generalstaatsanwalt von Antwerpen, Herman Dams, hatte Ende 2011 eine Untersuchung gefordert, um zu klären, wie die Ermittlungen in der Schwarzgeldaffäre gelaufen sind. Dabei kam die Informationsweitergabe heraus.
Dies ist unzulässig, da die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde nicht mit dem Geschädigten kooperieren darf. Dams bestreitet, dass seine Entscheidung durch Einflussnahme von Seiten des Diamantensektors zustande kam.
belga/sh - Bild: Kerim Okten (epa)