Der 22-Jährige aus Mechelen hatte im vergangenen Herbst insgesamt 5 Mal bei der Polizei von Antwerpen und Diest angerufen. Die Polizei hatte Aufzeichnungen der Anrufe ins Internet gestellt und konnte den Mann rasch identifizieren. Nach seiner Festnahme hatte er behauptet, die Version von dem angeblichen Unfalltod der jungen Studentin frei erfunden zu haben. Der Untersuchungsrichter erließ daraufhin Haftbefehl gegen ihn wegen Mißbrauchs der Telekommunikation.
Justiz entscheidet am Freitag über Haftbefehl gegen falschen Anrufer im Fall Van Uytsel
Die Justiz in Löwen wird am Freitag entscheiden, ob der anonyme Anrufer im Fall Annick Van Uytsel weiter in Haft bleibt.