Die Verteidigung will dagegen Beschwerde vor dem Kassationshof einlegen. Die Anwälte Belkacems halten den Haftbefehl für nichtig, weil der hinzugezogene Übersetzer nicht vereidigt war. Die Kammer wies diesen Vorwurf zurück.
Sie begründet die Verlängerung des Haftbefehls mit dem hohen Rückfallrisiko. Belkacem ist als notorischer Hassprediger vorbestraft. Außerdem ist er wegen Beleidung und Körperverletzung von Polizisten verurteilt worden. Derzeit ist er im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Molenbeek in Untersuchungshaft.
belga/sh - Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)