Ein entsprechendes Verfahren wurde heute in Namur eröffnet.
Aufgrund einer Vorschrift der Europäischen Union sind die Mehrzahl der TEC-Busse mit entsprechenden Rampen ausgerüstet - allerdings werden diese nicht eingesetzt, und dies bereits seit Jahren.
Der Grund: Die Busfahrer dürfen ihren Chauffeursitz nicht verlassen. Somit können sie die Hebel der Rampe nicht betätigen, die in vielen der so ausgerüsteten Busse manuell betätigt werden müssen.
Vor Gericht verteidigte sich die beklagte wallonische Nahverkehrsgesellschaft SRWT damit, sie habe keine Befugnis, eine Ausnahmeregelung anzuordnen - das könnten nur die veschiedenen TEC-Gesellschaften. Auch gehe die Grundsatzfrage, ob Fahrer den Sitz verlassen sollen, über eine solche Ausnahmeregelung hinaus.
Die Richterin vertagte die Verhandlung, bis geklärt sei, wer über die Fahrer das Sagen habe.
belga/fs - Bild: Etienne Ansotte (belga)
Das ist ja wieder mal typisch! Statt den Behinderten das Leben zu erleichtern, erschwert man es ihnen mit solchen Kinkerlitzchen. Ich frage mich wo das Problem ist, eine Begleitperson einzustellen. Mal von den zusätzlichen Kosten beim Personal abgesehen.