Als straferschwerend hatte der Richter dabei gewertet, dass der Angeklagte die Straftaten abgestritt, beziehungsweise leugnete. Das entspreche nicht dem belgischen Strafrecht urteilte der Kassationshof: Leugnen gehöre zu den Rechten eines Angeklagten. Der Fall muss jetzt neu verhandelt werden.
Leugnen gehört zu den Rechten eines Angeklagten
Der Kassationshof hat das Urteil eines Strafrichters für nichtig erklärt, der einen Automobilisten zu einem lebenslangen Fahrverbot und zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt hatte, nachdem dieser einen Motorradfahrer totgefahren und dann Fahrerflucht begangen hatte.