Ein Richter hatte geurteilt, dass die sogenannten Sperrperioden dem EU-Wettbewerbsrecht widersprechen. Während der mehrwöchigen Sperrperiode vor dem Sommer- beziehungsweise Winterschlussverkauf dürfen bestimmte Branchen keine Sonderangebote machen.
Die Verbraucherschutzorganisation Test Achats hat das Urteil als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die Selbstständigenorganisationen bedauern die Entscheidung, weil sie Nachteile für kleinere Geschäftsleute befürchten.
Wirtschaftsminister Vande Lanotte sieht in den Sperrfristen keinen Verstoß gegen europäisches Recht. Nach dem Urteil aus Dendermonde können Geschäftsleute dagegen klagen.
belga/rtbf/sh - Archivbild: Virginie Lefour (belga)