Das Gesetz von Gesundheitsministerin Onkelinx verweist zum Strafmaß bei Nicht-Beachtung des Rauchverbots auf Gesetze aus den Jahren 77 und 96. Gleichzeitig existiert ein weiteres Gesetz aus 2009, das Ausnahmen für Schankwirtschaften vorsieht. Diese Ausnahmen gelten bis zum 1. Juli 2014.
Damit entsteht nach Ansicht der FedCaf eine Situation, die nicht den Grundsätzen eines Rechtsstaates entspricht. Denn nach Ansicht von FedCaf gibt es für die Strafen keine legale Grundlage.
Die FedCaf plant nun den Gang durch die Instanzen. Gesundheitsministerin Onkelinx erklärte, die Rechtslage sei klar und das Gesetz erlaube durchaus Strafen zu verhängen, wenn gegen das Rauchverbot in Gaststätten verstoßen wird. Wer von beiden Parteien Recht hat, wird am Ende wohl doch ein Richter entscheiden müssen.
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