4 Kommentare

  1. ...in Luxemburg gilt Europarecht bereits. Warum noch nicht in Belgien? ...Gewerkschaften sollten ihren Auftrag erfüllen!!

  2. Der zitierte Mißbrauch ist nicht der Gesetzgebung zuzuschreiben, sondern der Arbeitseinstellung der belgischen Arbeitnehmer. Ich arbeite seit über 25 Jahren in Deutschland. Von dort kenne ich solche Mißbrauchsfälle so gut wie nicht.

  3. Herr Ruymans da dieses Gesetz ja noch in der Schwebe ist,kann jawohl von einem Missbrauch belgischer Arbeitnehmer keine Rede sein oder??????Oder können Sie in die Zukunft schauen?wenn dem so ist dann Glückwunsch zu dieser Gabe...

  4. Ach, Frau Müller, ich zitiere mal aus obigem Artikel: "Der Arbeitgeberverband Unizo befürchtet einen regelrechten Missbrauch der Regelung: Wer im Urlaub beispielsweise zu viel feiert und sich dann krankschreiben lässt, bekommt nochmal frei". Und genau auf diesen potenziellen Mißbrauch bezieht sich mein Posting.