Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof in einem spanischen Fall geurteilt: Urlaubstage dienen der Erholung. Wer im Urlaub krank wird, muss seine freien Tage nachholen können, so die Richter in Luxemburg. Die spanischen Arbeitnehmer freuen sich.
In Belgien sind Regierung und Arbeitgeber jedoch schon besorgt: Möglicherweise müsste auch Belgien seine Gesetzgebung im Sinne des europäischen Regelwerks anpassen. Die Arbeitgeberverbände laufen bereits Sturm: Wie soll das konkret funktionieren, was kommt da finanziell auf uns zu?
Die Arbeitgeber müssten gleich zwei Mal zahlen: für den Krankheitsfall im Urlaub und für den nachgeholten Urlaub. Außerdem entstehe dadurch Planungsunsicherheit in den Unternehmen. Dazu kämen die ohnehin schon hohen Lohnkosten in Belgien, erklärte Christine Mattheeuws, Sprecherin des Selbständigen-Verbandes SNI.
Kurzum: Für kleine und mittelständische Betriebe käme eine Neuregelung des Urlaubsrechts einer Katastrophe gleich, so die Verbandssprecherin. Der Arbeitgeberverband Unizo befürchtet einen regelrechten Missbrauch der Regelung: Wer im Urlaub beispielsweise zu viel feiert und sich dann krankschreiben lässt, bekommt nochmal frei. Sollte die Regelung in Belgien umgesetzt werden, fordert der Verband ein größeres Netzwerk von so genannten Vertrauensärzten, die über die Rechtmäßigkeit der Krankschreibungen wachen.
Für Arbeitsrechtler De Vos ist klar: Die Entscheidung des EuGH könnte bedeuten, dass auch Belgien seine Gesetzgebung anpassen muss. Mit dem Urteilsspruch jetzt Sonderurlaub beim Chef beantragen, das ist aber nicht möglich, gibt er im Interview mit dem VRT-Radio zu bedenken.
Belgien müsste das EU-Regelwerk noch umsetzen. In Deutschland gilt beispielsweise: Wer im Urlaub krankgeschrieben wird, bekommt die entsprechenden Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Arbeitsministerin Monika De Conick wollte sich nicht äußern, ehe sie den EU-Gerichtsbeschluss unter die Lupe genommen hat. Denn auch sie befürchtet große Schwierigkeiten für die Unternehmen im Land.
akn
...in Luxemburg gilt Europarecht bereits. Warum noch nicht in Belgien? ...Gewerkschaften sollten ihren Auftrag erfüllen!!
Der zitierte Mißbrauch ist nicht der Gesetzgebung zuzuschreiben, sondern der Arbeitseinstellung der belgischen Arbeitnehmer. Ich arbeite seit über 25 Jahren in Deutschland. Von dort kenne ich solche Mißbrauchsfälle so gut wie nicht.
Herr Ruymans da dieses Gesetz ja noch in der Schwebe ist,kann jawohl von einem Missbrauch belgischer Arbeitnehmer keine Rede sein oder??????Oder können Sie in die Zukunft schauen?wenn dem so ist dann Glückwunsch zu dieser Gabe...
Ach, Frau Müller, ich zitiere mal aus obigem Artikel: "Der Arbeitgeberverband Unizo befürchtet einen regelrechten Missbrauch der Regelung: Wer im Urlaub beispielsweise zu viel feiert und sich dann krankschreiben lässt, bekommt nochmal frei". Und genau auf diesen potenziellen Mißbrauch bezieht sich mein Posting.