Der Polizist war wegen unangemessener Gewaltanwendung und einer willkürlichen Verhaftung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Zwei Drittel davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Tatsächlich war er nicht einen Tag im Gefängnis, weil kurze Haftstrafen in Belgien nicht vollstreckt werden.
Der Polizist wurde 2009 vom Dienst suspendiert, bezog aber weiter sein Gehalt. 2011 verfügte der Bürgermeister von Lüttich seine Entlassung. Dagegen zog der 38-Jährige vor den Staatsrat und bekam Recht mit der Begründung, die Angelegenheit habe sich über Gebühr lange hingezogen.
b/sh