Die Geschworenen befanden Mohamed Jratlou der Körperverletzung für schuldig, ohne die Absicht gehabt zu haben, zu töten. Sie gehen davon aus, dass der 71-jährige Vater das Kind tötete, als er beabsichtigte, dessen Schreie zu ersticken.
Der Vater hatte stets behauptet, der Junge sei nach dem heftigen Streit der Eltern weg gelaufen.
Die Geschworenen diskutierten am Donnerstag bis in den späten Abend in einer Kaserne, abgeschlossen von der Außenwelt, wo sie auch die Nacht verbrachten.
Mit den Berufsrichtern verfassten sie am Freitagvormittag die Urteilsbegründung, die laut europäischer Rechtsprechung jetzt auch für Geschworenenurteile notwendig ist. Vorher genügte die "innere Überzeugung".
Richter und Geschworene erklärten die Urteilsfindung durch den Stress, der durch den Streit der Eltern entstanden sei, ungeklärte Fragen bei der Erstellung der Zeitleiste, widersprüchliche Aussagen der Eltern und verschiedene Indizien.
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