Das haben heute die Brüsseler Minister Pascal Smeets und Evelyne Huytebroeck angekündigt. Demnach werden verschiedene Regelungen eingeführt, die bei Erreichen bestimmter Grenzwerte gelten sollen. In der ersten Stufe wird die Geschwindigkeit auf 50 Kilometer in der Brüsseler Region und auf 90 Kilometer auf dem Brüsseler Ring begrenzt. Bei Erreichen des zweiten Grenzwertes dürfen nur Fahrzeuge mit bestimmten Kennzeichen fahren. Ausnahmen gelten für Taxis oder Behindertenfahrzeuge. LKW dürfen dann während des Berufsverkehrs nicht mehr fahren.
Bei Erreichen der Stufe 3 soll ein komplettes Fahrverbot gelten. Dieser Wert von 200 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft wurde allerdings in Brüssel bisher noch nicht erreicht.
Region Brüssel-Hauptstadt legt Maßnahmen bei starker Luftbelastung fest
In der Region Brüssel-Hauptstadt wird ein Verkehrssystem eingeführt, das an Tagen mit besonders starker Schadstoffbelastung der Luft gelten soll.