Die Steuerfahndung wirft EU-Handelskommissar Karel De Gucht Steuerhinterziehung vor. Nach einem Bericht in "De Tijd" hat sie De Gucht aufgefordert, den Gewinn aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen aus dem Jahr 2005 nachzuversteuern.
Es geht um einen Betrag von 1,2 Millionen Euro, den De Gucht an der Steuer vorbei eingestrichen haben soll. Die Steuerfahndung behauptet, der erzielte Gewinn gehöre zum Steuereinkommen. De Gucht und seine Anwälte bestreiten dies.
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt sieben Jahre. Nach Angaben von De Guchts Anwalt liegt die Wertschöpfung noch länger zurück, weil die Zusicherung der Verkaufsrechte auf das Jahr 2001 zurückgeht.
vrt/b/sh - Bild: Jeffrey Arguedas (epa)