Kim De Gelder hatte im Januar 2009 in einer Kindertagesstätte im flämischen Dendermonde zwei Babys und eine Betreuerin getötet und zahlreiche weitere Menschen verletzt. Wenige Tage zuvor hatte der Angeklagte eine ältere Frau umgebracht.
Anfang Mai hatte die Ratskammer von Dendermonde die Zurechnungsfähigkeit von Kim De Gelder festgestellt. Wenn die Anklagekammer von Gent diesen Beschluss bestätigt, dann muss De Gelder vor ein Geschworenengericht.
Sein Anwalt hat auf Unzurechnungsfähigkeit seines Mandanten plädiert. Mit einer Entscheidung im Laufe des Tages wird nicht gerechnet.
belga/est - Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)