Das Versandhandelsunternehmen hatte seinen Kunden während der sogenannten Sperrperiode vor dem Schlussverkauf brieflich Rabatte für Textilwaren angeboten. Die Sperrperiode beginnt nach dem neuen Gesetz am 15. November und dauert bis zum Beginn des Schlussverkaufs.
Bereits bekannt geworden war dass die Gewerkschaft der Mittelständler die Warenhausketten Inno und E-5-Mode gerichtlich verklagt, weil sie bereits vor dem Start des Schlussverkaufs reduzierte Ware angeboten haben.