Der Korpschef habe das Verhalten eines Kommissars seiner Zone nicht voraussehen können, urteilte das Berufungsgericht am Vormittag.
Der Kommissar litt unter Depressionen und hatte deshalb seine Dienstwaffe abgeben müssen. Als er die Pistole nach einigen Wochen zurückerhielt, erschoss er noch am selben Tag zunächst seine Freundin und anschließend sich selbst.
In erster Instanz war der Polizeichef zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In der Berufung wurde er jetzt freigesprochen.
vrt/jp