Die Massnahmen sollen aber erst dann in Kraft treten, wenn das Grippe-Virus tatsächlich in Belgien festgestellt wird.
In diesem Falle dürfen Geflügelhalter die Tiere nicht mehr mit Wasser aus Bächen oder Teichen versorgen und müssen darauf achten, dass jeder Kontakt mit freilebenden Vögeln vermieden wird. Wenn die Vogelgrippe in Belgien festgestellt wird, wird auch die Ausfuhr von lebendem Geflügel und Eiern in andere EU-Staaten verboten. Auch der Transport der Tiere und der Eier werden dann untersagt.
AFSCA gibt neue Massnahmen gegen die Vogelgrippe bekannt
Die Föderalagentur für die Sicherheit der Lebensmittel-Qualität AFSCA wird morgen neue Massnahmen gegen die Vogelgrippe bekannt geben.