In dem Rundschreiben werden die Anwendungsmöglichkeiten für eine gütliche Einigung erweitert. Fortan können alle Tatverdächtigen einen Antrag stellen, auch für Straftaten, auf die bis zu 20 Jahre Gefängnis stehen. Dazu zählen Betrug und Korruption aber auch Fälle von Gewaltanwendung, Bandenbildung und Diebstahl. Allerdings müssen die Opfer ihr Einverständnis zu einem Vergleich geben.
Justizministerin Annemie Turtelboom zeigte sich zufrieden mit der Neuregelung. Gleichzeitig betonte sie, dass diese nicht für Terrorismus und Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gelten.
vrt/jp - Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)