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Künftig auch mit Schwerverbrechern Einigung auf Vergleich

26.05.201210:30
Justizministerin Annemie Turtelboom
Turtelboom ordnet gerichtliche Untersuchung an

Die Staatsanwaltschaft soll sich künftig unter gewissen Bedingungen auch mit Schwerverbrechern auf einen Vergleich einigen können. Das steht in einem neuen Rundschreiben des Justizministeriums, schreibt die Zeitung "De Tijd".

In dem Rundschreiben werden die Anwendungsmöglichkeiten für eine gütliche Einigung erweitert. Fortan können alle Tatverdächtigen einen Antrag stellen, auch für Straftaten, auf die bis zu 20 Jahre Gefängnis stehen. Dazu zählen Betrug und Korruption aber auch Fälle von Gewaltanwendung, Bandenbildung und Diebstahl. Allerdings müssen die Opfer ihr Einverständnis zu einem Vergleich geben.

Justizministerin Annemie Turtelboom zeigte sich zufrieden mit der Neuregelung. Gleichzeitig betonte sie, dass diese nicht für Terrorismus und Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gelten.

vrt/jp - Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)

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