Ärztegewerkschaften und Krankenkassen haben sich am Abend auf ein Abkommen geeinigt: Allgemeinpraktiker, die sich dem Abkommen anschließen, dürfen das Honorar für eine Konsultation auf 21 Euro und 50 Eurocents erhöhen. Im Gegenzug genießen diese Ärzte, die Vorteile eines Sozialstatuts.
Bei Konsultationen am Abend dürfen sie zwei Euro mehr verlangen, dieser Zuschlag wird den Patienten zurückerstattet, für die ihr Hausarzt eine Patientenakte angelegt hat. Dies gilt ab Juli.
Arzthonorare werden erhöht
Auch im kommenden Jahr werden Patienten wissen, was sie für einen Arztbesuch zu zahlen haben.