Die Mutter des Dutroux-Opfers Laetitia Delhez hat kein Anrecht auf finanzielle Entschädigung. Der Staatsrat verwarf jetzt einen letzten Einspruch der Mutter, schreibt die Zeitung "La Dernière Heure".
Nur direkte Opfer von Gewalttaten und nicht deren Eltern würden entschädigt, heiße es zur Begründung. Laut Zeitung hatte der Staatsrat 2008 noch geurteilt, dass auch die Eltern von Laetitia Delhez zu direkten Opfern erklärt werden müssten.
Die Mutter hatte auf eine Entschädigung in Höhe von 54.000 Euro gehofft - ein Betrag, der sich unter anderem aus den langjährigen Therapie- und Arztkosten für Laetitia zusammensetzt. Patricia Delhez erhält mit dem jetzigen Urteil nichts.
belga/jp - Archivbild: David Martin (epa)